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The INREV Pan-European Quarterly Asset Level Index recorded a total return of -5.64% in Q4 2022.
A one day seminar dedicated to the latest ESG insights and developments.
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Es ist allgemein anerkannt, dass die Immobilienbranche einen bedeutenden Beitrag zur Gestaltung einer nachhaltigen Umwelt leisten kann. Vor diesem Hintergrund hat die Immobilieninvestmentbranche in den vergangenen Jahren Bemühungen und Maßnahmen in diesem Bereich kontinuierlich intensiviert. Infolgedessen ist die Nachhaltigkeits-Berichterstattung ein wichtiger Bestandteil der Jahresberichte von Unternehmen geworden und Nachhaltigkeitsmaßnahmen spielen eine immer wichtigere Rolle für die betriebliche Leistung von Immobilieninvestmentvehikeln.
Das wachsende Interesse hat dazu geführt, dass auf Landes- und EU-Ebene über die Einführung einer obligatorischen Meldeverordnung diskutiert wird, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Investmentbranche für nicht börsennotierte Immobilien haben kann. Eine kürzlich verabschiedete Richtlinie verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang dazu, nationale Gesetze umzusetzen und auf diese Weise die Berichterstattung über ökologische, soziale und mitarbeiterbezogene, menschenrechtliche, Antikorruptions- und Bestechungsangelegenheiten zu fordern.
Die vorliegenden Richtlinien wurden erstellt, um solche Themenbereiche des ESG-Frameworks (Environment Social Governance - ESG) und die zugrundeliegenden Geschäftsmodelle, Folgen und Risiken dieser Vorschriften abzudecken und somit den Weg für zukünftige regulatorische Anforderungen zu ebnen. Es ist unerlässlich, die Nachhaltigkeit in eine langfristige Strategie einzubetten und diese Strategie in jährliche Anwendungsvorgaben und Zielsetzungen zu umzusetzen. Nachhaltigkeit wurde lange Zeit mit der Senkung des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen gleichgesetzt. Mittlerweile wurde diese Definition erweitert und bezieht sich heutzutage auch auf Governance und soziale Indikatoren. In diesem neuen Kontext sind immer mehr Informationen erforderlich. Dabei gilt es ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Notwendigkeit zur Lieferung umfassender Daten einerseits und der Vermeidung einer übermäßig granularen Überwachung andererseits.
Die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung sind überarbeitet worden und sollen ein Offenlegungs-Framework bilden, das bedeutsame Daten liefert, um die ESG-Bestrebungen eines Vehikels transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und die kommenden Verbesserungsmaßnahmen ausführlich zu erläutern. Sie sollen ein kohärentes Rahmenkonzept für die ESG-Berichterstattung im Einklang mit der jährlichen Finanzberichterstattung bieten und anhand von Umweltkennzahlen ein deutliches Bild der Vehikelstrategie vermitteln.
Um eine einfache Umsetzung und einheitliche Berichterstattungsmethoden zu ermöglichen, wurden die INREV-Nachhaltigkeitsrichtlinien an die aktuellen im Sektor häufig angewandten Branchenstandards angepasst (siehe Kapitel 4 Anpassung an Branchenstandards).
Referenzen in den Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung:
Die Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung enthalten Referenzen auf andere Branchenstandards, die im Sektor für nicht börsennotierte Immobilien angewendet werden: GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark), GRI (Global Reporting Initiative) und EPRA (European Public Real Estate Association). Die Referenzen sollen Fondsmanagern dazu dienen, dieselben Informationen für unterschiedliche Standards zu nutzen und logische Verknüpfungen in ihrer Vehikeldokumentation zu herzustellen. Die Referenzen sollen ausschließlich auf thematische Gemeinsamkeiten hinweisen, beziehen sich jedoch nicht auf identische Informationen. Deswegen bedeutet die Konformität mit den INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung nicht automatisch, dass auch die anderen genannten Standards erfüllt werden oder andersherum. Informationen, die sich auf die verschiedenen Standards beziehen, müssen separat verarbeitet werden. Der bloße Verweis auf ein beigefügtes Dokument, wie z. B. die GRESB -Umfrage, erfüllt nicht die Grundlagen der INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung und ist nicht ausreichend für eine Konformitätserklärung.
Die Richtlinien enthalten verbindliche Auflagen für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung und Best-Practice-Empfehlungen. Um die Richtlinien in das INREV-Richtlinien-Konformitäts-Framework einzubinden, wurden die verbindlichen Auflagen in das Berichterstattungsmodul integriert.
Auf diese Weise wird ein ganzheitlicher Berichterstattungsansatz bereitgestellt, der das obligatorische INREV-Richtlinien-Konformitäts-Framework mit den ESG-Auflagen ergänzt, um aktuelle Marktgepflogenheiten aufzuzeigen und eine Beziehung zwischen integrierter und Nachhaltigkeits-Berichterstattung herzustellen.
Die verbindlichen Auflagen und die Best Practices bieten Fondsmanagern die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Detailebenen zu wählen und die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung an ihr eigenes Potenzial und die Bedürfnisse der Anleger anzupassen.
Fondsmanager, die bereits mit der ESG-Berichterstattung vertraut sind und sich dementsprechend ehrgeizige Ziele setzen, können die Best Practices in die verbindlichen Berichterstattungsanforderungen aufnehmen und somit alle Auflagen erfüllen. Manager mit weniger Ressourcen oder begrenzten Anlegernachfragen können sich bei der Erfüllung der INREV-Richtlinien auf die verbindlichen Auflagen beschränken.
Durch diese Flexibilität können Vehikel die ESG-Berichterstattung an individuelle Anlegerbedürfnisse anpassen. Die zusätzlichen Hinweise in den Best Practices erfüllen zwei Funktionen: Erstens unterstützen sie Fondsmanager dabei, ausführlicher auf die verbindlichen Auflagen einzugehen und vollständigere ESG-Berichte zu liefern. Zweitens beschreiben sie die verbindlichen Auflagen, um das Verständnis und die Interpretation der Richtlinien zu vereinfachen. Gleichzeitig bieten die verbindlichen Auflagen eine deutliche Übersicht darüber, wie sich der Fondmanagers für ESG-Themen einsetzt, welche jährlichen Ziele gesteckt und welche Erfolge erzielt werden. Darüber hinaus können die Best Practices als Orientierung für einen eigenständigen ESG-Bericht dienen, der zusammen mit den Jahresberichten offengelegt werden kann.
Um die INREV-Richtlinien zu erfüllen, muss einmal im Jahr über die verbindlichen Auflagen berichtet werden. Es gilt jedoch als Best Practice, den Anlegern jedes Vierteljahr ein Update mit einem Statusbericht vorzulegen. Auf Grundlage dieser Richtlinien sind Manager dazu verpflichtet, über das Jahr 2017 Bericht zu erstatten.
Referenzen |
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INREV Berichterstattungsmodul |
INREV DDQ |
GRESB RE 2019 |
GRI |
EPRA |
UN-PRI |
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ESG-LTS 1.1 Auflage: Beschreiben Sie die allgemeine Methode zur Erstellung einer langfristigen ESG-Strategie für das Vehikel. Beziehen Sie sich auf die allgemeine Governance-Methode, die von den INREV-Corporate-Governance-Richtlinien abgedeckt wird Erklären Sie ausführlich die langfristige ESG-Strategie (2 bis 10 Jahre) für das Vehikel. Als Best Practice gelten unten aufgeführte Aspekte: |
RG.18 |
3.8.2 - 3.8.4 |
MA1 PD1 |
G4-1 |
PR 01 |
|
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3.8.2 |
SE4.2 |
|
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NC1 |
PR 11 |
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|
RO3.1 |
PR 04 |
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PI1.0-PI4.1 |
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ESG-LTS 1.2 Auflage: Beschreiben Sie ausführlich die Methode, mit der das Vehikel die Konformität mit der aktuellen Gesetzgebung im Hinblick auf ESG-Aspekte gewährleistet |
RG.35 |
3.8.8 |
G4-2 |
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ESG-LTS 2.1 Best Practice: |
MA1 PD1 |
G4-1 |
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3.8.5 |
ME1 |
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MA5 |
SG 08 |
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SE7-SE11.2 |
PR 12 PR 13 PR 14 |
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3.8.9 |
SE4.1 SE4.2 |
|
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|
MA4 |
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SG 09 |
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3.8.1 |
SG 09 |
In diesem Abschnitt wird die langfristige Strategie aufgeschlüsselt, die in ESG-LTS 1.1 und ESG-LTS 2.1 beschrieben wurde und in einen praxisorientierten Maßnahmenplan auf Jahresbasis umgesetzt, welcher Zielsetzungen, Investitionen und Kosten sowie Aktionspunkte enthält. Die Zielsetzungen sollten so weit wie möglich quantifiziert werden
Referenzen |
||||||
INREV Berichterstattungsmodul |
INREV DDQ |
GRESB RE 2019 |
GRI |
EPRA |
UN-PRI |
|
ESG-ANN 1.1 |
RG.27 |
RO4 RO6 |
G4-1, G4-2 |
PR 09 |
||
|
3.8.2 |
SE4.2 |
|
|||
|
NC1 |
PR 11 |
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|
RO3.1 |
PR 04 |
||||
|
PI1.0-PI4.1 |
|
||||
|
BC1.1, BC1.2 BC1.1, BC1.2 |
PR 10 |
||||
ESG-ANN 1.2 Auflage |
RG.35 |
3.8.8 |
G4-2 |
|
||
ESG-ANN 2.1 Best practice Beschreiben Sie ausführlich weitere jährliche Bestrebungen und Zielsetzungen für das Vehikel auf Grundlage der Informationen, die unter ESG-LTS 2.1. aufgeführt sind. Beispiele sind unter anderem: |
G4-1 |
PR 09 |
||||
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|
3.8.5 |
ME1 |
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|||
|
MA5 |
SG 08 |
||||
|
SE7-SE11.2 |
PR 12 |
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|
SE10.1 |
PR13 |
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|
SE1-SE11 SE11.1 |
PR 14 |
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|
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|
3.8.9 |
SE4.1 SE4.2 |
|
|||
|
|
|||||
|
|
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|
SG 09 |
|||||
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3.8.1 |
SG 09 |
In diesem Abschnitt soll über jährliche Zielsetzungen berichtet werden, die unter ESG-ANN 1.1 und ESG-ANN 2.1 beschrieben sind. Bericht über die erzielten Fortschritte, den aktuellen Stand der Initiativen und die erzielten Erfolge.
References |
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INREV Reporting Module |
INREV DDQ |
GRESB RE 2019 |
GRI |
EPRA |
UN-PRI |
|
ESG-POR 1.1 Auflage Bericht über jährliche Anliegen und damit zusammenhängende Zielsetzungen, die für die Vehikel festgelegt wurden, wie beschrieben unter ESG-ANN 1.1. |
RG.51 |
PR 09 |
||||
ESG-POR 1.2 Requirement Auflage Bericht über Konformität mit aktuellen gesetzlichen Auflagen sowie Anliegen und damit zusammenhängende Zielsetzungen zur Vorbereitung auf zukünftige Gesetze. |
RG.35 |
|
||||
ESG-POR 2.1 Best practice Bericht über jährliche Anliegen und damit zusammenhängende Zielsetzungen, wie beschrieben unter ESG-ANN 2.1. |
PR 09 |
Referenzen |
||||||
INREV Berichterstattungsmodul |
INREV DDQ |
GRESB RE 2019 |
GRI |
EPRA |
UN-PRI |
|
ESG-ENV 1.1 Auflage Absolute und flächenbereinigte Daten Offenlegung von absoluten und flächenbereinigten Daten für den Bestandsanteil des Vehikels, der vom Fondsmanager betrieblich verwaltet wird. Folgende Bereiche sollten dadurch abgedeckt sein: |
RG.29 |
|
||||
|
PI1.0 |
G4-EN3 ff. |
In EPRA enthalten |
|
||
|
PI2.0 - PI2.2 |
G4-EN1 5 ff. |
In EPRA enthalten |
|
||
|
PI3.0-PI3.2 |
G4-EN8 ff. |
In EPRA enthalten |
|
||
|
PI4.0-PI4.2 |
G4-EN2 2 ff. |
In EPRA enthalten |
|
||
Intensitäten Bericht über die Intensitätsquoten für Energie und Treibhausgasemissionen pro Immobilientyp. Erklären Sie ausführlich die Berechnungsmethodik sowie die angewendeten Normierungsfaktoren und legen Sie dar, welche Energietypen/Treibhausgasemissionstypen in der Quote enthalten sind. |
PI1.0 PI2.0 - PI2.2 |
G4-EN5 |
In EPRA enthalten |
|
||
Die Umweltdaten sollten im Einklang mit der GRESP- oder der GRI-/EPRA-Methodik dargestellt werden. Bitte erklären Sie, welche Methodik angewendet wurde |
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|||||
ESG-ENV 2.1 Best practice Offenlegung von absoluten und flächenbereinigten Daten über die verfügbaren Mieterangaben für den Vehikelbestand. Das kann unter anderem folgende Aspekte umfassen: |
|
|||||
|
PI1.0 |
G4-EN3 ff. |
IIn EPRA enthalten |
|
||
|
PI2.0 - PI2.2 |
G4-EN1 5 ff. |
In EPRA enthalten |
|
||
|
PI3.0-PI3.2 |
G4-EN8 ff. |
In EPRA enthalten |
|
||
|
PI4.0-PI4.2 |
G4-EN2 2 ff. |
In EPRA enthalten |
|
||
Die Umweltdaten sollten im Einklang mit der GRESP- oder der GRI-/EPRA-Methodik dargestellt werden. Bitte erklären Sie, welche Methodik angewendet wurde |
|
Dieser Abschnitt befasst sich mit der Angleichung der INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung an die anerkannten Branchenstandards, die in der aktuellen Marktpraxis angewandt werden. Die unten aufgeführte Tabelle zeigt die Querverweise zwischen den INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung, den INREV-Berichterstattungsrichtlinien, den INREV-DDQ, der GRESB-Umfrage und den GRI-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung.
Die unten aufgelisteten Referenzen sollen als Anhaltspunkt für die Angleichung der Standards dienen, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit
INREV Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung |
INREV Berichterstattungsrichtlinien |
INREV DDQ für nicht börsennotierte Immobilienvehikel |
GRESB RE 2019 |
GRI- Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung |
EPRA |
UN-PRI |
ESG-LTS 1.1 |
RG.18 |
3.8.2 - 3.8.4 |
MA1, PD1, RO3.1 PI1.0-PI4.1, SE4.2 section NC1 |
G4-1, G4-2 |
PR 01, PR 04, PR 11 |
|
ESG-LTS 1.2 |
RG.35 |
3.8.8 |
G4-2 |
|
||
ESG-LTS 2.1 |
3.8.1, 3.8.5, 3.8.9 |
MA1, MA4, PD1, PD3, ME1, SE7-SE11.2 |
G4-1, G4-2 |
PR 12 - 14 SG 08 - 09 |
||
ESG-ANN 1.1 |
RG.27 |
3.8.2 |
RO3.1, RO4, RO6 PI1.0-PI4.1, BC1.1, BC1.2, SE4.2 section NC1 |
G4-1, G4-2 |
PR 04 PR 09 - 11 |
|
ESG-ANN 1.2 |
RG.35 |
3.8.8 |
G4-2 |
|
||
ESG-ANN 2.1 |
3.8.1, 3.8.5, 3.8.9 |
MA5, SE1-SE11, ME1 SE7-SE11.2 |
G4-1 |
PR 09 PR 12 - 14 SG 08 SG 09 |
||
ESG-POR 1.1 |
RG.51 |
|
||||
ESG-POR 1.2 |
RG.35 |
|
||||
ESG-POR 2.1 |
|
|||||
ESG-ENV 1.1 |
RG.29 |
PI1.0-PI4.1 |
G4-EN3 ff., G4-EN8 ff., G4-EN15 ff., G4-EN22 ff. |
Incl. in EPRA |
|
|
ESG-ENV 2.1 |
PI1.0-PI4.1 |
Incl. in EPRA |
|
*Bitte beachten Sie, dass die GRI in den Richtlinien zusätzlich zu oben genannten Referenzen Kategorien und Aspekte definiert, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen für ihre Berichtsangaben näher erläutern und den INREV-Auflagen für die Berichterstattung entsprechen können.
Einführung
Die Informationen basieren auf einem fiktiven Anlagevehikel, das für dieses Beispiel herangezogen wurde.
Einige Elemente des Protokolls erfüllen die verbindlichen Berichterstattungsauflagen, während andere die Best-Practice-Empfehlungen der INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung berücksichtigen.
Die verbindlichen Auflagen für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung sind in den INREV-Berichterstattungsrichtlinien aufgeführt. Um Konformität mit den INREV-Berichterstattungsrichtlinien beanspruchen zu können, müssen daher die verbindlichen Auflagen für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung erfüllt sein.
Zeichenerklärung |
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![]() |
Anforderungen Nachhaltigkeits-Berichterstattung |
![]() |
Best Practice Nachhaltigkeits-Berichterstattung |
Langfristige Strategie
Der Phoenix Property Fund ist ein offener Immobilienfonds mit Sitz in Europa, der Industrie-, Einzelhandels- und Büroimmobilien abdeckt.
Die Anwendung von nachhaltigen Strategien ist eine der Prioritäten des Fonds. Wir betrachten das als Chance, um das Rendite-Risiko-Profil des Fonds zu verbessern und aus ESG-Perspektive einen positiven Beitrag zu leisten, während die Treuhandpflichten der Anleger weiterhin erfüllt werden.
![]() |
Der Fonds verfügt über eine langfristige Strategie, um sicherzustellen, dass wir die Rückmeldungen aller Interessengruppen bei der Gestaltung der Richtlinien, Verfahren und Methoden beherzigen, mit denen ESG im Fonds umgesetzt werden. |
![]() |
Der Fonds legt kurzfristige und langfristige Ziele für jeden der ESG-Aspekte fest, die für den Fonds als grundlegend eingestuft werden und erstattet vierteljährlich Bericht über Zielsetzungen auf Vermögens- und Fondsebene. Der Fonds gewährleistet weiterhin, dass eine Governance-Struktur vorhanden ist, um Schlüsselmaterial, Nachhaltigkeitsaspekte für den Fonds, Bewertungsgrundsätze und -abläufe zu ermitteln, Ziele zu setzen und die Performance regelmäßig im Hinblick auf die jährlichen und langfristigen Ziele hin zu bewerten. |
![]() |
Wir messen, überwachen und berichten über alle Umweltaspekte des Fonds und garantieren, dass eine externe Zuverlässigkeitserklärung für alle quantitativen Daten vorliegt. Auf Vermögensebene wird im Laufe jeder einzelnen Fonds-Akquise Nachhaltigkeits-Due-Diligence durchgeführt. Wir gewährleisten darüber hinaus, dass für alle Entwicklungen und Sanierungen die Best-Practice-Nachhaltigkeitstechniken angewendet werden und eine Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgt. |
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Wir erkennen unsere Verantwortung im Rahmen der nationalen und europäischen Rechtvorschriften für ESG an und garantieren die Konformität mit der anwendbaren ESG-Gesetzgebung. Anhand unseres zuständigen Nachhaltigkeitsmanagers überwachen, verwalten und reduzieren wir außerdem Risiken durch zukünftige ESG-Gesetzesentwürfe. |
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Der Fonds legt kurzfristige und langfristige Ziele für jeden der ESG-Aspekte fest, die für den Fonds als grundlegend eingestuft werden, und erstattet vierteljährlich Bericht über Zielsetzungen auf Vermögens- und Fondsebene. Der Fonds gewährleistet weiterhin, dass eine Governance-Struktur vorhanden ist, um Schlüsselmaterial, Nachhaltigkeitsaspekte für den Fonds, Bewertungsgrundsätze und -abläufe zu ermitteln, Ziele zu setzen und die Performance regelmäßig im Hinblick auf die jährlichen und langfristigen Ziele hin zu bewerten. |
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Wir messen, überwachen und berichten über alle Umweltaspekte des Fonds und garantieren, dass eine externe Zuverlässigkeitserklärung für alle quantitativen Daten vorliegt. Auf Vermögensebene wird im Laufe jeder einzelnen Fonds-Akquise Nachhaltigkeits-Due-Diligence durchgeführt. Wir gewährleisten darüber hinaus, dass für alle Entwicklungen und Sanierungen die Best-Practice-Nachhaltigkeitstechniken angewendet werden und eine Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgt. |
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Wir erkennen unsere Verantwortung im Rahmen der nationalen und europäischen Rechtvorschriften für ESG an und garantieren die Konformität mit der anwendbaren ESG-Gesetzgebung. Anhand unseres zuständigen Nachhaltigkeitsmanagers überwachen, verwalten und reduzieren wir außerdem Risiken durch zukünftige ESG-Gesetzesentwürfe. |
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Um unsere fachliche Kompetenz zu diesem Thema zu erweitern, garantiert der Fonds, dass alle Mitarbeiter, Makler und Lieferanten, die an der Fondsverwaltung beteiligt sind, regelmäßig geschult werden und Anreize durch Nachhaltigkeitsvorgaben in Verträgen und Prüfungsverfahren erhalten. |
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Der Fonds wird auch eine Rolle bei der Förderung von Innovationen und Industriebeteiligung spielen, um die Kenntnisse im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit im Immobiliensektor voranzutreiben. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung eines Online-Bibliothekssystems, in dem Fallstudien mit allen Interessengruppen geteilt werden, um die nachhaltige Performance von Immobilien zu fördern. |
Jährliche Ziele
Diese jährlichen Ziele sind der allgemeinen ESG-Methode und -strategie des Fonds entnommen, wie in Abschnitt 1 dargelegt. Der Fonds ist bestrebt, diese Ziele im folgenden Geschäftsjahr in die Tat umzusetzen und verfasst regelmäßige Berichte über die Fortschritte in den vierteljährlichen Fonds-Berichten, wie in Abschnitt 3 erläutert.
Keine | Wichtige angestrebte Aspekte | Messung | Erfüllung |
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Nachhaltigkeitspläne Anlagegegenstand Gewährleisten, dass für jeden verwalteten Anlagegegenstand einen Nachhaltigkeitsplan besteht, um den Energie- und Wasserverbrauch und das Abfallaufkommen zu reduzieren. |
Q1 | Q1 |
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Entwicklung und Sanierung Erlangen eines Energieausweises für die Energieeffizienzklasse B sowie ein BREEAM-Zertifikat (Building Research Establishment's Environmental Assessment Method) der Note „Excellent“ oder ein LEED-Gold-Zertifikat (Leadership in Energy and Environmental Design) für alle bedeutenden Entwicklungen und Sanierungen. |
Bericht | Vierteljährlich |
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Akquisitionen Garantieren, dass alle Akquisitionen im Hinblick auf mögliche Verbesserungen der Umweltleistung bewertet werden. |
Bericht | Vierteljährlich |
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Umweltziele Energie- und Wasserverbrauch flächenbereinigter Vermögensgegenstände um 5 % im Jahr reduzieren. Das wird mithilfe verschiedener Initiativen umgesetzt, beispielsweise durch neue Beleuchtungssysteme und Instandhaltungsoptimierung. Gewährleisten, dass mindestens 85 % des Abfalls im Jahr nicht auf Deponien entsorgt werden. |
Prozentuale Reduzierung durch Vergleich der YTD-Kennzahlen |
Vierteljährlich |
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Gesetzliche Risiken Garantieren, dass alle Vermögenswerte in GB über einen Energieausweis verfügen und dass für alle Vermögenswerte mit Energieausweisen der Klassen F & G eine Strategie zur Risikoverringerung vorhanden ist. |
Prozentsatz der Energieausweise F & G im Fonds nach normalisierter Leckagefläche (Normalized Leakage Area - NLA) geschätzten Mietwerten (Estimated Rental Values - ERV) |
Vierteljährlich |
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Umweltrisiken Garantieren, dass alle verwalteten Immobilien zum Ende des Jahres 2016 ein ISO14001-Zertifikat haben. |
Prozentsatz der Fonds mit ISO 14001 |
Vierteljährlich |
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Mitarbeiter- und Lieferkettenziele Nachhaltigkeitsziele für alle Mitarbeiter setzen und die Fortschritte Ende des Jahres bewerten. Nachhaltigkeits-KPIs für alle im Jahr zugelassenen Lieferanten festlegen. |
Vorgaben für Mitarbeiterziele, KPIs für zugelassene Lieferantenkontakte. | Q1 Jahresende |
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Benchmarking Teilnahme an der GRESB-Benchmarking-Initiative |
Umfrage bis Ende Juni beenden | Vorlage der Ergebnisse im September |
Jährliche Bestandsinformationen
Umweltdaten
Beispiel Immobilienfonds Umweltdaten Vermieter Quarter 1
Gesamt kWh | flächenbereinigte kWh | |||||
2015 | 2016 | 2015 | 2016 | % Veränderung | Kommentare | |
Elektrizität | 1,350,000 | 1,550,000 | 834,000 | 810,000 | -4% | |
Kohle | 835,940 | 969,530 | 523,215 | 508,060 | -3% | |
Brennstoffe | 550,000 | 684,000 | 350,000 | 365,000 | 4% |
Gas wird an Gradtagszahlen angepasst. Erhöhter Gasverbrauch aufgrund von Steuerungsproblemen in 5 Bluebird Pace. |
Wasser | Gesamt m3 | flächenbereinigte kWh | ||||
2015 | 2016 | 2015 | 2016 | % Veränderung | Kommentare | |
9,543 | 84,500 | 5,438 | 5,980 | 5,980 | Erhöhter Wasserverbrauch durch Installation von Duschen in zwei an mehrere Parteien vermieteten Büros. Infolgedessen kann das Ziel dieses Jahr nicht umgesetzt werden. | |
Gesamt kg | % nicht auf Deponien | |||||
2015 | 2016 | 2015 | 2016 | Kommentare | ||
Abfall | 1,250 | 1,800 | 74% | 94% |
Warum enthalten die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung Referenzen auf andere Branchenstandards, wie GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark), GRI (Global Reporting Initiative) und EPRA (European Public Real Estate Association)?
Die Referenzen auf andere Branchenstandards sollen Gemeinsamkeiten verdeutlichen. Sie sollen Manager und Anleger Hilfestellung dabei bieten, dieselben Informationen für verschiedene Standards zu nutzen und Verknüpfungen in der Vehikel-Berichterstattung herzustellen.
Reicht es aus, die Antworten der GRESB-Umfrage als Anlage beizulegen, um die Anforderungen der INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung zu erfüllen?
Nein, der Verweis auf die Antworten der GRESB-Umfrage an sich ist nicht ausreichend, um die Anforderungen der INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung zu erfüllen. Die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung erfordern anschaulichere und ausführlichere Angaben. Allerdings sollten sie im Einklang mit den Methoden von GRESB, GRI oder EPRA vorgelegt werden.
Bedeutet die Konformität mit den INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung automatisch, dass auch die anderen genannten Standards erfüllt werden und andersherum?
Nein, die unterschiedlichen, in den Richtlinien genannten Standards stellen nicht unbedingt dieselben Informationsanforderungen. Um also die einzelnen Standards zu erfüllen, müssen diese separat behandelt werden. Deswegen impliziert die Erfüllung der anderen genannten Standards nicht automatisch auch die Konformität mit den INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung oder andersherum.
Wie gestalte ich die Informationen, die ich zur Verfügung stelle, anschaulicher und ausführlicher, damit sie die Auflagen der INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung erfüllen?
Die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung erfordern eine präzise Beschreibung der Nachhaltigkeits-Regeln für Manager und Vehikel sowie konkrete Maßnahmenpläne auf Vermögensebene. Die Richtlinien sind so strukturiert, dass sie eine logische Entwicklung von der Strategie über die Maßnahmen bis hin zu den praktischen Resultaten vorsehen. Eine langfristige ESG-Strategie, die alle Aspekte von der Bestands- bis zur Vermögensebene abdeckt, würde erwartungsgemäß jährliche Vorgaben und Ziele enthalten, an denen der tatsächliche Fortschritt gemessen werden kann, beispielsweise im Hinblick auf Energieverbrauch und CO2-Emissionen.
November 2016: Die Referenzen auf die GRESB-Umfrage wurden aktualisiert, um diese an das GRESB Real Estate Assessment 2016 anzupassen.
April 2016: Nachhaltigkeitsinitiativen sind auf dem Vormarsch und spielen mittlerweile eine bedeutende Rolle für die betriebliche Leistung von Immobilieninvestmentvehikeln. Die Nachhaltigkeits-Berichterstattung ist zu einem maßgeblichen Bestandteil der Jahresberichte von Unternehmen geworden. Um diese Entwicklung zu unterstützen, sind die INREV-Richtlinien für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung überarbeitet worden, um die ESG-Bestrebungen eines Vehikels transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und die kommenden Verbesserungsmaßnahmen ausführlich zu erläutern.
Reporting
Sustainability
The INREV Sustainability Assessment identifies your vehicles’ level of compliance with the Sustainability Reporting Guidelines and summarises disclosure requirements. It is an integrated part of the reporting module – compliance with the Sustainability Reporting Guidelines is a necessary prerequisite to claim full compliance with the Reporting module. These guidelines consist of separately scored:
If you have any questions please contact the Professional Standards team under professional.standards@inrev.org or phone +31 (0)20 235 8600.
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